Grundqualifikation
Die Grundqualifikation kann erworben werden durch
- eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb, § 2 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG
- Bestehen einer Prüfung zur Grundqualifikation, § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
- die beschleunigte Grundqualifikation, § 2 Abs. 2 BKrFQG
Die Schulungen für die beschleunigte Grundqualifikation enthalten üblicherweise folgende Inhalte:[2]
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnis
- Praktisches Fahren
Die Kenntnisse werden durch eine Prüfung (die theoretische Prüfung dauert max. 240 Minuten, der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten) nachgewiesen und durch eine Urkunde bestätigt („Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für die Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr nach Artikel 10 Abs. 3 Buchstabe b dritter Spiegelstrich der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003“). Ferner erfolgt auf Antrag ein Eintrag mit der Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis sowie im Fahrerlaubnisregister.
Nur anerkannte Ausbildungsstätten dürfen ausbilden und prüfen, § 9 BKrFQV (außer wenn die IHK prüft).
Die Qualifizierung ist alle fünf Jahre zu wiederholen (Auffrischungsschulung, § 5 BKrFQG).